AML5 - gültige Gesetze seit 10.01.2020

Wichtige Informationen zu unserer Registrierung bei den österreichischen Behörden als "Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen"

Seit 10. Jänner 2020 fällt Coinfinity als sogenannter „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ unter das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz („FM-GwG“), das davor nur für Kredit- und Finanzinstitute gegolten hat.

Damit sind wir als Broker für Kryptowährungen verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten gegenüber unseren Kunden anzuwenden. Diese betreffen vor allem die Identifizierung unserer Kunden („Know your customer“ bzw. „KYC“) und Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche („Anti money laundering“ bzw. „AML“).

Wir wollen dich auf dieser Seite darüber informieren, welche Änderungen sich seit dem 10. Jänner 2020 für dich ergeben. 

Was ändert sich für mich als bestehender Kunde von Coinfinity?

Wenn du dich ab dem 10. Jänner in deinem Account anmeldest, wirst du in der Übersicht eine Nachricht vorfinden, die dich zur Eingabe von weiteren Informationen und / oder zur erneuten Identifizierung auffordert. Die weitere Nutzung unserer Plattform ist erst dann möglich, wenn diese notwendigen Schritte erfolgreich durchgeführt wurden.

Identifizierung

Ein Identifizierung war auch bisher schon notwendig, um unsere Plattform nutzen zu können.

Neu geregelt ist nun die Art und Weise, wie diese Identifizierung technisch durchgeführt werden muss. Wenn du bereits unser Video-Identifikation Service genutzt hast und dich über ein Video-Telefonat ausgewiesen hast, so ist dies mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten konform und du musst dich nicht erneut identifizieren.

Solltest du uns deine Dokumente noch per E-Mail gesendet haben, so müssen wir dich erneut identifizieren, weil das FM-GwG eine Identifizierung über das Einsenden von Dokumenten nicht vorsieht. Um unsere Plattform weiterhin nutzen zu können, bitte identifiziere dich über unser Video-Ident Verfahren. Dies dauert üblicherweise 5-10 Minuten und ist für dich selbstverständlich kostenfrei. Alternativ kannst du dich zu unseren Geschäftszeiten auch persönlich in unserem Office in Graz identifizieren.

Wir werden dich auf jeden Fall in deinem Account darüber informieren, ob du dich erneut identifizieren musst oder nicht.

Einholung von weiteren Informationen

Zusätzlich müssen wir ab dem 10. Jänner 2020 auch noch weitere Informationen von Ihnen einholen. Dazu werden wir dir diese Fragen stellen:

  1. Nutzt du unser Service als Privatkunde oder als Firmenkunde?
  2. Zu welchem Zweck nutzt du unser Service?
  3. Was ist die Herkunft deiner verwendeten Gelder?
  4. Nutzt du unser Service im eigenen Namen und auf eigene Rechnung?
  5. Bist du eine „politisch exponierte Person“ („PEP“)?

Diese Informationen können einfach über das angezeigte online-Formular (AML) ausgefüllt werden. Sobald alle Informationen vorhanden und von uns geprüft wurden, kannst du unser Service weiterhin wie gewohnt nutzen.

Solltest du Fragen haben, so kannst du uns gerne per E-Mail unter support@coinfinity.co oder telefonisch unter 0316 711 744 kontaktieren.